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Ein Nachschaden bezieht sich auf einen Schaden, der am Fahrzeug nach dem eigentlichen Unfall entstanden ist. Im Gegensatz zu den Altschäden oder Vorschäden, die vor dem Unfall aufgetreten sind, hat der Nachschaden keine Auswirkungen auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Wertminderung oder Wertverbesserung des Fahrzeugs. Bei der Bewertung eines Unfallschadens konzentriert man sich in der Regel auf die Schäden, die zum Zeitpunkt des Unfalls entstanden sind und relevant für die Schadensregulierung sind. Der Nachschaden wird separat betrachtet und entsprechend dokumentiert, hat aber in der Regel keine direkte Auswirkung auf die finanzielle Bewertung des Unfallschadens.