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Die Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer in einem Haftpflichtgutachten ist wichtig, um die Nutzungsausfallentschädigung, die Vorhaltekosten oder die Dauer der Mietzeit für ein Ersatzfahrzeug zu bestimmen.
Die voraussichtliche Reparaturdauer berücksichtigt den geschätzten Zeitaufwand, der für die fach- und sachgerechte Beseitigung des Unfallschadens erforderlich ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Reparatur kontinuierlich und ohne größere Unterbrechungen durchgeführt wird. Es werden jedoch keine Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen, keine Warte- oder Standzeiten sowie keine Arbeit an Wochenenden oder Feiertagen berücksichtigt. Auch die Wartezeit auf das Gutachten und die Zeit für eine eventuelle Entscheidung zur Reparatur sind nicht inbegriffen.
Es kann gelegentlich zu Lieferproblemen bei der Beschaffung von Ersatzteilen kommen, was zu Verzögerungen und einer längeren Reparaturdauer führen kann. In solchen Fällen wird die Reparaturzeit entsprechend verlängert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die voraussichtliche Reparaturdauer eine Schätzung ist und sich in der Praxis je nach individuellen Umständen und Schwierigkeiten während der Reparaturzeit verändern kann.