Bagatellschaden

Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden bezieht sich auf einen Schaden an einem Fahrzeug, der als geringfügig angesehen wird und in der Regel keine erheblichen Auswirkungen auf die Funktionalität oder Sicherheit des Fahrzeugs hat. Es gibt keine eindeutige Definition für einen Bagatellschaden, da dies von verschiedenen Faktoren wie dem Fahrzeugtyp, der Schadensart und den individuellen Versicherungsbedingungen abhängt.

In der Regel wird ein Bagatellschaden angenommen, wenn die Reparaturkosten unter einem bestimmten Schwellenwert liegen. Dieser Schwellenwert variiert je nach Versicherung und kann beispielsweise bei 750 Euro oder 1.000 Euro liegen. Liegen die Reparaturkosten unter diesem Schwellenwert, kann es sein, dass die Versicherung auf eine Schadenmeldung und eine Begutachtung verzichtet. Stattdessen können die Beteiligten den Schaden untereinander regeln.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bezeichnung „Bagatellschaden“ keine rechtliche Bedeutung hat. Im Falle eines Unfalls ist es ratsam, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen und sich gegebenenfalls mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Vorgehensweise bei einem Bagatellschaden zu klären. Zudem sollte eine genaue Begutachtung des Fahrzeugs durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine versteckten Schäden vorliegen, die zunächst nicht erkennbar waren.

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