KFZ-Unfallschaden 

Gut beraten beim KFZ-Unfallschaden

Wenn ein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wurde, hat der Fahrzeughalter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug vollständig instandgesetzt wird. Um den Schaden zu beurteilen, kann der Fahrzeughalter einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen.

 

Nach der Reparatur wird das Fahrzeug als Unfallfahrzeug eingestuft, und potenzielle Käufer sind in der Regel nicht bereit, den gleichen Preis zu zahlen, den sie für ein unfallfreies Fahrzeug zahlen würden. Aus diesem Grund erkennt die Rechtsprechung die merkantile Wertminderung als Schadensposition an. Die Ermittlung der merkantilen Wertminderung wird von einem Kfz-Sachverständigen durchgeführt.

 

Der Kfz-Sachverständige wird den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund des Unfalls ermitteln und eine entsprechende Wertminderung in seinem Gutachten dokumentieren. Dieser Betrag kann dann als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, um den Wertverlust des Fahrzeugs auszugleichen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ermittlung der merkantilen Wertminderung eine fachspezifische Aufgabe ist, die von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden sollte. Dies gewährleistet eine objektive und sachgerechte Bewertung des Schadens.

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