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Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab und beinhaltet den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei separate Verträge. Die Selbstbeteiligung für Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden.
Der Beitrag für die Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung verringert sich durch das Schadenfreiheitsrabatt-System bei schadenfreiem Verlauf.
Schäden, die unter die Teilkaskoversicherung fallen, beeinflussen nicht den Schadenfreiheitsrabatt.
Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich zur Teilkaskoversicherung Schäden wie Vandalismus (mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte), selbstverschuldete Unfallschäden und in der Schweiz den Schutz des Nationalen Garantiefonds bei fehlender Haftpflichtversicherung und Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners.
Weitere Faktoren zur Berechnung der Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem Schadenfreiheitsrabatt die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs oder des Wohnorts.
Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher, darunter die gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeugs, die Verhinderung unberechtigter Nutzung des Fahrzeugs und das Verbot des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Im Schadensfall müssen Versicherungsnehmer den Schaden der Versicherung melden, den Unfallhergang aufklären und zur Schadensminderung beitragen (z.B. Verhindern von Wassereintritt nach Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe).
Diese Pflichten dienen dazu, einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall sicherzustellen.