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Erläuterungen zu den Begriffen Marktwert und Wiederherstellungswert:
Der Marktwert eines Oldtimers oder Liebhaberfahrzeugs beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am spezialisierten Markt für solche Fahrzeuge. Es ist der Betrag, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das Fahrzeug beim An- oder Verkauf erzielt oder bezahlt würde. Der Marktwert basiert auf Durchschnittspreisen am Privatmarkt und beinhaltet weder die Mehrwertsteuer noch eine Händlergewinnspanne. In seltenen Fällen können auch Händlerverkäufe und internationale Auktionsergebnisse für seltene oder gewerblich vertriebene Modelle berücksichtigt werden. Der Marktwert dient als Grundlage für die Versicherungseinstufung und die Prämienberechnung in der Kaskoversicherung. Er wird als Taxe im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes betrachtet.
Der Wiederherstellungswert eines Fahrzeugs umfasst die Summe der Anschaffungs- und Restaurierungskosten, unabhängig davon, ob dieser Wert tatsächlich am Markt erzielt werden kann. Es handelt sich um einen rein rechnerischen Wert, der sich aus den dokumentierten Investitionen für den Erwerb und die Restaurierung des Fahrzeugs ergibt. Der Wiederherstellungswert kann deutlich vom Marktwert abweichen. Er spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn ein Fahrzeug überdurchschnittlich lange und aufwendig restauriert wurde und hohe Kosten verursacht hat.
Hinweis: Es liegt in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, den Versicherungswert regelmäßig anzupassen. Andernfalls wird im Schadenfall nur der ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, auch wenn dieser aufgrund der üblichen Wertsteigerung bei Oldtimern nicht mehr aktuell und deutlich zu niedrig ist (Unterversicherung). Es wird empfohlen, die Fahrzeugbewertung spätestens alle 2 Jahre zu aktualisieren.