Wissenswertes

FAQ

Häufig gestellte Fragen an einen Kfz-Gutachter
Welche Kosten kommen auf mich zu als Unfallgeschädigter?

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden entstehen Ihnen keine Kosten. Die gegnerische Versicherung trägt den finanziellen Aufwand für das Unfallgutachten, sowie für einen Anwalt für Verkehrsrecht, der die Schadensabwicklung begleiten soll. Sie müssen weder in Vorkasse treten, noch eine Rechtsschutzversicherung haben.

Ich hatte einen Unfallschaden, was muss ich tun?
Bei einem Unfall ohne Personenschaden ist es nicht zwingend erforderlich, die Polizei zu rufen, aber dennoch meistens empfehlenswert. Tauschen Sie vor Ort alle relevanten Kontaktdaten und Versicherungsinformationen mit dem Unfallgegner aus. Danach können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, stehen wir Ihnen zur Seite. Die komplette Schadenaufnahme vor Ort müssen Sie nicht selbst durchführen. Wir stellen Ihnen gerne kostenlos ein Schadensformular zur Verfügung, das Sie nach einem Unfall ausfüllen und uns per E-Mail oder per Post zukommen lassen können.
Kann ich einen KFZ-Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?
Ja, Sie haben das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, insbesondere wenn Sie Opfer eines unverschuldeten Unfalls sind. Die Kosten für den Sachverständigen werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
Warum ist ein Unfallgutachten wichtig?
Ein Unfallgutachten ist wichtig, um den entstandenen Schaden nach einem Unfall genau festzustellen und zu dokumentieren. Ein KFZ-Gutachter kann den Umfang des Schadens und den Restwert Ihres Fahrzeugs professionell bewerten. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung und gewährleistet, dass Sie eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden erhalten.
Brauche ich einen Anwalt?
Ob Sie nach einem Unfall einen Anwalt benötigen oder nicht, hängt von der Situation ab. Nach der Schadensbegutachtung können wir Ihnen gerne eine Empfehlung geben. Wir arbeiten mit erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.
Bekomme ich einen Mietwagen während der Reparatur?
Bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung die Verpflichtung, die Kosten für einen Ersatzwagen zu tragen.
Muss ich meine Versicherung informieren?
Nein, als Unfallopfer müssen Sie Ihre eigene Versicherung nicht informieren. Als Unfallverursacher hingegen sollten Sie dies tun.
Soll ich mir das Geld auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder nach der Reparaturrechnung abrechnen?
Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Bei einer fiktiven Abrechnung wird in der Regel keine Umsatzsteuer erstattet und die Versicherung übernimmt möglicherweise keine Verbringungskosten. Sie können sich entscheiden, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder eine finanzielle Auszahlung wählen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt zu reparieren und die Umsatzsteuer geltend zu machen.

VERHALTEN NACH EINEM UNFALL

So sollten Sie sich nach einem Unfall am besten verhalten

Verkehrsunfälle sind auf unseren Straßen alltäglich. Es ist wichtig, vorab zu wissen, wie Sie sich am Unfallort richtig verhalten sollten. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, wie man sich an einem Unfallort richtig verhält ist folgendes zu beachten:

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